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Pressemitteilung

Parken oder Nichtparken, das ist hier die Frage...

Ein alltägliches Drama – ähnlich des bei Hamlet angelehnten Zitates in der Überschrift – erlebt immer wieder der Gemeindevollzugsdienst der Stadt Bischofswerda. Vermehrt bekommt es das Ordnungsamt außerdem mit Einlassungen verständnisloser Bürger zu tun, welche nicht verstehen oder akzeptieren wollen, warum sie nicht für „drei Minuten“ zum Bäcker oder in die Apotheke gehen und das Fahrzeug währenddessen am Straßenrand abstellen dürfen.

Hier die gesetzeskonforme Erklärung des Sachverhaltes: Der Altmarkt befindet sich in einer beschränkten Halteverbotszone (ausgewiesen durch Verkehrszeichen 290.1 an allen Zufahrten). Dies bedeutet, dass das Parken nur auf ausgewiesenen Parkflächen erlaubt ist. Ein Halten ist im gesamten Zonenbereich gestattet. Die Definition des Haltens ist das Stoppen des Fahrzeuges mit laufendem Motor. Ist der Motor abgeschaltet und befindet sich der Fahrer oder die Fahrerin noch im Inneren des Fahrzeuges, spricht man nach drei Minuten vom „Parken“. Verlässt der Fahrer sein Fahrzeug, bezeichnet man den Vorgang unabhängig von seiner Dauer als „Parken“. Beim gestatteten Be- und Entladen eines Fahrzeuges muss der Vorgang des Be- oder Entladens entsprechend ersichtlich sein.

Um den Bürgern und Besuchern unserer Stadt aber das Parken zum Erledigen schneller Einkäufe zu erleichtern, besteht – unabhängig von der Nutzung der kostenpflichtigen Parkplätze am Altmarkt – die Möglichkeit, kostenfrei für derzeit maximal eine Stunde an der Peripherie des Altmarktes (Dresdener Straße, Kamenzer Straße, Kirchstraße, Bahnhofstraße, Bautzener Straße, Hans-Volkmann-Straße und Neumarkt – dort sogar zwei Stunden) zu parken. Die Fußwege zu den anliegenden Einzelhandelsgeschäften sind dabei kurz und zumutbar. Im Verhältnis zu anderen vergleichbaren Städten bietet Bischofswerda ein bürgerfreundliches Parkplatzangebot – in fußläufiger Zentrumsnahe mit maximal fünf Minuten Entfernung stehen insgesamt rund 350 kostenfreie Parkplätze zur Verfügung.

(veröffentlicht am 18.06.2020)