Wiederholte Bürgerbeschwerden und Kontrollen der Stadt Bischofswerda haben ergeben, dass immer öfter Fahrzeuge vor oder gegenüber von Grundstücksein- bzw. -ausfahrten parken. Besonders kritisch ist dies bei den Schulen und Kitas zu verzeichnen. Hierbei werden die Rettungswege für die Feuerwehr teilweise zugeparkt oder blockiert. Dem Halter oder Führer eines Fahrzeuges ist es gemäß §12 der StVO untersagt, vor bzw. gegenüber von Grundstücksein- bzw. -ausfahrten zu parken. Außerdem muss ein sogenannter Fünf-Meter-Bereich bei Einmündungen gewährt werden. Wird der StVO nicht Folge geleistet, werden diese Vergehen nach Bußgeldkatalog geahndet. Die Stadt Bischofswerda fordert deshalb alle Fahrzeughalter auf, umsichtig zu parken.
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Pressemitteilung
Parken an Einmündungen und gegenüber von Grundstücksein- bzw. -ausfahrten
(veröffentlicht am 27.03.2019)