Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Öffentliche Zustellung

Das Familien- und Ordnungsamt der Stadt Bischofswerda erließ gegenüber Herrn Badia Jamous, zuletzt wohnhaft in Steinbächlein 19, 96523 Steinach, folgende Bußgeldbescheide:

am 25. Juli 2025          Aktenzeichen: 715767
am 11. August 2025     Aktenzeichen: 715859
am 11. August 2025     Aktenzeichen: 716007 

Der aktuelle Aufenthalt von Herrn Jamous ist uns unbekannt. Daher sind die vorgenannten Bußgeldbescheide beim Familien- und Ordnungsamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofswerda, hinterlegt. Die Bescheide können dort durch Herrn Jamous im Rahmen der öffentlich einsehbaren Sprechzeiten abgeholt werden.

Die Bußgeldbescheide gelten ab dem 26. August 2025 als zugestellt. Das bedeutet, dass Fristen in Gang gesetzt werden oder Rechtsnachteile entstehen können, auch wenn die Bescheide nicht abgeholt wurden.

Rechtsgrundlage:
·         Verwaltungszustellungsgesetz, § 10 (1)

(veröffentlicht am 14.08.2025)