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Pressemitteilung

Öffentliche Zustellung

Im Verfahren

gegen                                                        Nicole Richter


letzte bekannte Adresse des Beklagten         Alte Belmsdorfer Str. 62
                                                                  OT Belmsdorf. 01877 Bischofswerda
 

Der derzeitige Aufenthaltsort (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt) der vorgenannten Person ist unbekannt. Sämtliche Zustellversuche durch die Post sowie Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort blieben ergebnislos. 

Vor diesem Hintergrund wird gemäß § 15 Abs. 1 des Sächsischen Verwaltungszustellungsgesetzes (SächsVwZG) die nachfolgende Schrift öffentlich zugestellt: 

mehrere Schriftstücke betreffend des obigen Verfahrens 

Die genannten Schriftstücke können während der regulären Geschäftszeiten im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda eingesehen und abgeholt werden.

Hierfür ist die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises erforderlich, oder alternativ die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, wenn die Abholung durch einen bevollmächtigten Vertreter erfolgen soll. 

Die öffentliche Zustellung gilt gemäß § 15 Abs. 1 SächsVwZG als durchgeführt, wenn zwei Wochen nach dem Tag der Bekanntmachung dieser Zustellung verstrichen sind.

(veröffentlicht am 11.09.2025)