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Pressemitteilung

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019

Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der jetzt gültigen Fassung macht die Stadt Bischofswerda folgendes bekannt:

Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2019 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2018 zu entrichten haben und insoweit bis zu heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda zu erheben. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung auf die Zahlung der Grundsteuer.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 22.01.2019)