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Pressemitteilung

Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Großen Kreisstadt Bischofswerda

Gemäß § 88 c (3) der Sächsischen Gemeindeordnung hat der Stadtrat von Bischofswerda in öffentlicher Sitzung am 30.06.2020 den Beschluss Nummer 113/2020 zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 gefasst.

Beschluss
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Bischofswerda stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2015 fest. Der Ergebnishaushalt schließt im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag von (-) 341.486,99 € ab und im Sonderergebnis mit einem Überschuss von 246.720,39 €.

Es wird nachstehende Ergebnisverwendung beschlossen:

Ordentliches Ergebnis (341.486,99 €):

- 341.486,99 €          Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

- 73.209,55 €            Entnahme/Zuführung aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zur Zuführung/Entnahme zur/aus zweckgebundenen Rücklagen

+ 356,78 € Zuführung zur Rücklage Großdrebnitz

- 20.368,38 € Entnahme aus Rücklage Friedhof

- 53.197,95 € Entnahme Rücklage Bischofstraße 18

- 73.209,55 €

Sonderergebnis (246.720,39 €):

246.720,39 €            Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

- 424,56 €                  Entnahme aus Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zur Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage Großdrebnitz

Die Vermögensrechnung zum 31.12.2015 wird mit einem Volumen von jeweils 92.218.668,78 € festgestellt.

Entsprechend § 88c (3) der Sächsischen Gemeindeordnung wird der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Anhang in der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, Haupt- und Personalamt – Finanzen, öffentlich ausgelegt.

Während der Dienstzeiten der Stadt Bischofswerda besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 23.07.2020)