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Pressemitteilung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Bischofswerda

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025/2026 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung ab Montag, dem 5. Mai 2025, auf der Homepage der Stadt Bischofswerda (Link zu PDF-Datei) elektronisch zur Verfügung gestellt sowie in der Zeit von Montag, dem 5. Mai 2025 bis Donnerstag, dem 15. Mai 2025, je einschließlich, zu nachstehenden Zeiten im Rathaus, Bürger- und Tourismusservice öffentlich ausgelegt:
Montag                                           9 bis 14 Uhr
Dienstag/Donnerstag                       9 bis 12 Uhr und 13bis 18 Uhr
Freitag                                            9 bis 12 Uhr
Sonnabend (nur 10. Mai 2025)        9 bis 12 Uhr

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Die Einwendungen können schriftlich oder mündlich zu Protokoll vorgebracht werden. Außerhalb der vorgenannten Zeiten ist die mündliche Vorbringung zu Protokoll jeweils mittwochs, am 7. Mai 2025, 14. Mai 2025 und 21. Mai 2025, jeweils von 9 bis 12 Uhr, in der Kämmerei möglich. Nutzen Sie hierfür bitte die Hausklingel des Rathauses (Einwahl-Nr. 250).

Über die fristgemäß erhobenen Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 05.05.2025)