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Pressemitteilung

Öffentliche Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2021/2022 der Stadt Bischofswerda

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2021/2022 wird gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsischen Gemeindeordnung ab dem 31.03.2021 auf der Homepage der Stadt Bischofswerda zur Verfügung gestellt sowie in der Zeit von Mittwoch, dem 31.03.2021 bis Dienstag, dem 13.04.2021, je einschließlich, zu nachstehenden Zeiten öffentlich ausgelegt.

Montag                            09.00 - 16.00 Uhr

Dienstag/Donnerstag        09:00 - 18.00 Uhr

Freitag                             09:00 - 12.00 Uhr

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebenten Arbeitstages nach dem letzten Tag der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt der Stadtrat in öffentlicher Sitzung.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 26.03.2021)