Katastervermessung zur Grenzwiederherstellung und Abmarkungen an Flurstücksgrenzen im Bereich der Umringsgrenze des Verfahrensgebietes der Ländlichen Neuordnung
Goldbach, Verfahrensnummer LNO 251999
Adressat: Grundstückseigentümer und Inhaber grundstücksgleicher Rechte, sowie deren Verfügungsberechtigte und Bevollmächtigte für folgende Flurstücke
Gemeinde: Stadt Bischofswerda
Gemarkung: Goldbach
der Flurstücke: 1/10, 39, 40, 41/3, 41/4, 41/5, 43/3, 43/4, 43/7, 44, 46, 47, 361, 371/1, 372, 378, 502, 636
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Peter Boxberger mit Amtssitz Oststraße 14 in 01917 Kamenz, Telefon- Nr.: 03578 - 30 90 100, hat Flurstücksgrenzen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz - SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Februar 2021 (SächsGVBl. S. 242) geändert worden ist, zu bestimmen.
Die Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
Die oben genannten natürlichen und juristischen Personen sind Beteiligte des Verwaltungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungsverfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung der Beteiligten zu den entscheidungserheblichen Tatsachen. Bei diesem Termin wird den Beteiligten der ermittelte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des SächsVermKatG Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu äußern.
Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Katastervermessung (Grenzwiederherstellung).
Der Grenztermin findet
am Freitag, den 14. Oktober 2022 ab 09:00 Uhr
in Goldbach entlang der oben ganannten Flurstücke statt.
Wegen der Vielzahl der Beteiligten bitte ich diejenigen, die am Grenztermin teilnehmen wollen, um telefonische Rücksprache Telefon-Nr.: 03578 - 30 90 100, um Treffpunkt und Uhrzeit flurstücksbezogen vereinbaren zu können.
Ich bitte Sie, zum Grenztermin Ihren Personalausweis mitzubringen. Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen unterschriebene schriftliche Vollmacht vorlegen.
Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass auch ohne Ihre Anwesenheit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre Flurstücksgrenzen bestimmt werden können.
Dipl.-Ing. Peter Boxberger
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur