Gemäß § 3 (1) der ab Donnerstag, dem 1. April 2021, geltenden Sächsischen Coronaschutzverordnung besteht auf den für Sport und Spiel gewidmeten Flächen eine Maskenpflicht – ausgenommen für Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres. Auf diesen Plätzen wird zeitnah mit entsprechenden Hinweisschildern auf die Maskenpflicht hingewiesen.
- Bischofswerda.de
- Aktuell und Wissenswert
- News
- Pressemitteilung