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Pressemitteilung

Maskenpflicht auf für Sport und Spiel gewidmeten Flächen

Foto: www.pixabay.com

Gemäß § 3 (1) der ab Donnerstag, dem 1. April 2021, geltenden Sächsischen Coronaschutzverordnung besteht auf den für Sport und Spiel gewidmeten Flächen eine Maskenpflicht – ausgenommen für Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres. Auf diesen Plätzen wird zeitnah mit entsprechenden Hinweisschildern auf die Maskenpflicht hingewiesen.

(veröffentlicht am 31.03.2021)