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Pressemitteilung

Landeseinheitliche Sirenensignale für den Freistaat Sachsen

Dem Einsatz von Sirenen kommt aufgrund des Weckeffekts nach wie vor eine große Bedeutung zu. Bund und Länder haben gemeinsam Leitlinien entwickelt, die u. a. vorsehen, sowohl für die „Warnung der Bevölkerung“ als auch die „Entwarnung“ bundesweit einheitliche Sirenensignale zu nutzen. Mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003 wurden für den Freistaat Sachsen landeseinheitlich die drei Sirenen-Signale „Signalprobe“, „Feueralarm“ und „Warnung vor einer Gefahr“ geregelt. Aufgrund der o. g. Leitlinien wird eine Erweiterung der Sirenensignale in Sachsen um das Signal „Entwarnung“ erforderlich. Für den Freistaat Sachsen werden daher die im Merkblatt dargestellten landeseinheitlichen Sirenensignale festgelegt. Das Signal „Feueralarm“ (Nr. 1b) dient neben der Warnung der Bevölkerung insbesondere auch der Alarmierung der Einsatzkräfte.

Merkblatt-Sirenen zum Download

 

(veröffentlicht am 23.03.2020)