Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Bischofswerda und deren Ortsteile

Auf Grundlage der EU- Umgebungslärmrichtlinie 2002/ 49/ EG sowie die §§ 47 a-f Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) besteht für Gemeinden die Pflicht zur Lärmkartierung und Lärmaktions- planung. Demnach müssen unter anderem Anrainergemeinden von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz/ Jahr die Geräuschbelastungen in Lärmkarten darstellen und die Zahl der betroffenen Anwohner ermitteln. Im Turnus von fünf Jahren sind die Lärmkarten zu überprüfen und fortzuschreiben. Eine interaktive Karte mit den Ergebnissen kann über die Homepage des LfULG unter www.umwelt.sachsen.de/umwelt/25996.htm aufgerufen werden.

Wir möchten den Bürgern von Bischofswerda die Gelegenheit geben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung zu Lärmproblemen bzw. Maßnahmenvorschlägen bezüglich des im Rahmen der Lärmkartierung untersuchten Straßenverkehrs schriftlich oder während der Öffnungszeiten der Verwaltung zur Niederschrift zu äußern.

Der Lärmaktionsplan liegt in der Zeit vom 21. Januar bis einschließlich 25. Januar 2019 in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bürger- und Tourismusservice, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, während der Dienststunden

Montag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Stadt Bischofswerda

(veröffentlicht am 22.01.2019)