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Pressemitteilung

Korrektur der amtlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses des Stadtrates Bischofswerda

Die amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses des Stadtrates Bischofswerda im Mitteilungsblatt vom 08.06.2019 ist wie folgt zu korrigieren:

Gesamtergebnis gültige Stimmen: 15.560

1. Die Stimmen und Sitzverteilung bei der Wahl

1. Die Stimmen und Sitzverteilung bei der Wahl
Lfd. Nr.Name des WahlvorschlagesGesamtzahl der gültigen StimmenVerteilung der Sitze
1Alternative für Deutschland (AfD)36185
2Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)34605
3Bürger für Bischofswerda (BfB)27764
4DIE LINKE (LINKE)27244
5Freie Demokratische Partei (FDP)18573
6Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)6071
7BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)5180

ANLAGE 1 – Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
(In der Anlage 1 ändert sich die Reihenfolge der Ersatzpersonen)  

Lfd.NrFamilienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift (Hauptwohnung)gültige Stimmen
7Voigt, Mario, Geschäftsführer, Geißmannsdorfer Straße 28, 01877 Bischofswerda283
8von Gahlen, Axel, Selbständiger, Alte Belmsdorfer Straße25a, 01877 Bischofswerda274

 (Durch die Korrektur ändert sich die Reihenfolge der Ersatzpersonen.)

Alle anderen Angaben der Bekanntmachung einschließlich der Anlagen 1 bis 7 bleiben unverändert.

Korrektur der amtlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses des Ortschaftsrates Schönbrunn

Die amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses des Ortschaftsrates Schönbrunn im Mitteilungsblatt vom 08.06.2019 ist wie folgt zu korrigieren:

1. Die Stimmen und Sitzverteilung bei der Wahl

 

Lfd. Nr.Name des WahlvorschlagesGesamtzahl der gültigen StimmenVerteilung der Sitze
1Bürger für Bischofswerda4023
2Schönbrunner Bürger2311

Alle anderen Angaben einschließlich der Anlagen 1 und 2 bleiben unverändert.

Rechtlicher Hinweis: Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber, und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 54 KomWO i. V. m. § 25 KomWG innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses unter Angabe eines Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Bautzen, Rechts- und Kommunalamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur dann zulässig, wenn ihm eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte beitreten. Bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten ist der Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten notwendig.

Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen.

N. Pietsch
1. Stv. d. Oberbürgermeisters

(veröffentlicht am 15.07.2019)