Die amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses des Stadtrates Bischofswerda im Mitteilungsblatt vom 08.06.2019 ist wie folgt zu korrigieren:
Gesamtergebnis gültige Stimmen: 15.560
1. Die Stimmen und Sitzverteilung bei der Wahl
Lfd. Nr. | Name des Wahlvorschlages | Gesamtzahl der gültigen Stimmen | Verteilung der Sitze |
---|---|---|---|
1 | Alternative für Deutschland (AfD) | 3618 | 5 |
2 | Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | 3460 | 5 |
3 | Bürger für Bischofswerda (BfB) | 2776 | 4 |
4 | DIE LINKE (LINKE) | 2724 | 4 |
5 | Freie Demokratische Partei (FDP) | 1857 | 3 |
6 | Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | 607 | 1 |
7 | BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE) | 518 | 0 |
ANLAGE 1 – Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
(In der Anlage 1 ändert sich die Reihenfolge der Ersatzpersonen)
Lfd.Nr | Familienname, Vornamen, Beruf oder Stand, Anschrift (Hauptwohnung) | gültige Stimmen |
---|---|---|
7 | Voigt, Mario, Geschäftsführer, Geißmannsdorfer Straße 28, 01877 Bischofswerda | 283 |
8 | von Gahlen, Axel, Selbständiger, Alte Belmsdorfer Straße25a, 01877 Bischofswerda | 274 |
(Durch die Korrektur ändert sich die Reihenfolge der Ersatzpersonen.)
Alle anderen Angaben der Bekanntmachung einschließlich der Anlagen 1 bis 7 bleiben unverändert.
Korrektur der amtlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses des Ortschaftsrates Schönbrunn
Die amtliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses des Ortschaftsrates Schönbrunn im Mitteilungsblatt vom 08.06.2019 ist wie folgt zu korrigieren:
1. Die Stimmen und Sitzverteilung bei der Wahl
Lfd. Nr. | Name des Wahlvorschlages | Gesamtzahl der gültigen Stimmen | Verteilung der Sitze |
---|---|---|---|
1 | Bürger für Bischofswerda | 402 | 3 |
2 | Schönbrunner Bürger | 231 | 1 |
Alle anderen Angaben einschließlich der Anlagen 1 und 2 bleiben unverändert.
Rechtlicher Hinweis: Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber, und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 54 KomWO i. V. m. § 25 KomWG innerhalb einer Woche nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses unter Angabe eines Grundes bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Bautzen, Rechts- und Kommunalamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur dann zulässig, wenn ihm eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte beitreten. Bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten ist der Beitritt von mindestens 100 Wahlberechtigten notwendig.
Wir bitten, die Fehler zu entschuldigen.
N. Pietsch
1. Stv. d. Oberbürgermeisters