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Pressemitteilung

Klare Mehrheit im Bischofswerdaer Stadtrat für „Kulti“-Wiederbelebung

So sieht es derzeit am Kulturhaus aus... Foto: Toralf Käppler

...so in besseren Zeiten. Foto: Stadt Bischofswerda

Groß war und ist das Interesse der Bischofswerdaer Bürgerinnen und Bürger an der Wiederbelebung des Kulturhauses, so wie hier bei einer Bürgerversammlung im März 2019. Foto: Stadt Bischofswerda

Das denkmalgeschützte frühere Kreiskulturhaus Bischofswerda soll zu einem zukunftsorientierten Kommunal - und Kulturzentrum mit multifunktionaler Nutzung saniert und umgebaut werden. Dies hat der Stadtrat mit 16:5 Ja-Stimmen beschlossen. Ziel des Projektes ist es, das für die Region bedeutsame Gebäude durch Bündelung von kommunalen Aufgaben bzw. städtischen Nutzungen und Sicherung des „Großen Saals“ als Kulturzentrum zu erhalten und wiederzubeleben.

Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, bis zum 31. Dezember 2020 mit den Eigentümern und Besitzern des ehemaligen Kreiskulturhauses den Erwerb zu verhandeln und vertraglich zu fixieren. Durch eine Auflassungsvormerkung soll gewährleistet werden, dass die Stadt Bischofswerda eine Option des Erwerbes der Immobilie zu einem fest zu vereinbarenden Kaufpreis erhält und dieser erst nach feststehender Bewilligung der beantragten Fördermittel in Kraft tritt.

Mit Erleichterung, Freude und Dankbarkeit nahm Oberbürgermeister Holm Große das klare Votum des Stadtrates auf: „Ich danke dem Wirtschaftsförderverein Bischofswerda als Initiator, den Stadträten im Koordinierungs- und später Arbeitskreis sowie meinem Team, hier insbesondere unserem Wirtschaftsförderer Manuel Saring, für die engagierte Mitwirkung an diesem, die Menschen unserer Stadt so bewegenden Prozess. Für unsere Bürger sehr wichtige städtische Nutzungen, wie die des Horts im Innenstadtbereich, wurden so in das Vorhaben eingebracht. Heute darf ich feststellen: Wir haben als Stadt Bischofswerda eine einmalige Chance, die wir jetzt gemeinsam nutzen können. Mit Hilfe von Fördermitteln aus dem Strukturstärkungsgesetz können wir das von uns allen gemeinsam erarbeitete Vorhaben eines zukunftsorientierten Kommunal- und Kulturzentrums zu einer nachhaltigen Umsetzung führen. Und wir können damit sowohl unserem geliebten ,Kulti‘, als auch uns Bischofswerdaer Bürgerinnen und Bürgern, eine gute Zukunft geben. Mit dem Freistaat Sachsen, dem Landkreis Bautzen und der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung (SAS) haben wir zuverlässige Partner für dieses Projekt gefunden. Dafür ebenfalls herzlichen Dank!“.

Nach derzeitigem Kenntnisstand und einer Grobschätzung vom Januar 2020 durch die bauplanconcept ingenieure GmbH betragen die Investitionskosten, inklusive Erwerbskosten, rund 14,4 Millionen Euro. Ausgehend von einer 90 Prozent-Förderung der Kosten durch Mittel aus dem Strukturstärkungsgesetz erfordert es städtische Eigenmittel in Höhe von rund 1,44 Millionen Euro. Die geschätzten Kosten zum Erwerb der Immobilie und Nebenkosten (u.a. Bauherrenaufgaben, Vorbereitung Objektplanung, Objekt- und Fachplanung, künstlerische Leistungen, allgemeine Baunebenkosten) von rund drei Millionen Euro sollen im kommenden Doppelhaushalt 2021/22 der Stadt Bischofswerda berücksichtigt werden.

Aus Sicht der Stadt Bischofswerda sind mit den aktuellen Planungen mehrere positive Effekte zu verzeichnen. So würden in einem zukünftigen Kommunal- und Kulturzentrum städtische Pflichtaufgaben durchgeführt bzw. umgesetzt – unter anderem mit dem Innenstadthort, der bereits als prioritäre Maßnahme im städtebaulichen Entwicklungskonzept vorgesehen war. Weiterhin werden hohe Betriebskosten bisher genutzter Immobilien und Umzug in ein energieeffizient saniertes „Kulturhaus“ gesenkt. Gleichfalls erfolgt eine Wiederbelebung des Großen Saales für kulturelle und städtische Veranstaltungen.

Auf Grundlage des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates vom 25. Juni 2019 wurde zunächst die in der Machbarkeitsstudie beschriebene Variante 1 „Entwicklung des Kulturhauses Bischofswerda zu einem Verwaltungs-, Kultur- und Konferenzzentrum in kommunaler Trägerschaft“ verfolgt. Nach Prüfung der Fördermöglichkeiten und der prioritären kommunalen Aufgaben wurde das Nutzungskonzept geändert bzw. ergänzt. Anstatt des Tagungs- und Kongressbereiches soll nun der Innenstadthort integriert werden. Weiterhin werden mehrere städtische Nutzungen in einem Gebäude gebündelt bzw. zentriert und gleichzeitig der Anteil des Gemeinbedarfs erhöht. Der Verwaltungsbereich mit Bauamt sowie Familien- und Ordnungsamt der Stadt Bischofswerda und die Bibliothek sollen mit innovativen Ideen zukunftsorientiert und bürgerfreundlich aufgestellt werden. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Konzeption ist der Erhalt des „Großen Saales“. Dieser soll als Bestandteil des ehemaligen Kreiskulturhauses die überregionale Bedeutung wiedererlangen, aber unter anderem auch Vereinen und Kindereinrichtungen aus der Stadt Bischofswerda zur Verfügung stehen.

Im Stadtratsbeschluss vom Juni 2019 wurde zur Realisierung des Projektes eine Mindestbezuschussung von 80 Prozent festgelegt. Über ein Jahr wurden Fördermöglichkeiten mit den zuständigen Fördermittelgebern und Ministerien erörtert. Seit November 2019 wurde eine finanzielle Unterstützung über das Strukturstärkungsgesetz in Aussicht gestellt. Bei einem Sonderstadtrat am 7. Juli 2020 hatte Jörg Mühlberg, Geschäftsführer der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH, kurz: SAS, berichtet, dass das sogenannte Kohleausstiegsinvestitionsgesetz beschlossen wurde – inklusive Strukturstärkungsgesetz. Mit diesem Instrument stellt der Bund den Kommunen notwendige Finanzmittel zur Verfügung, um den Strukturwandel bis 2038 zu begleiten. Nach Rücksprache mit dem Landkreis Bautzen hat sich für die Stadt Bischofswerda die einmalige Chance ergeben, das „Kulti“-Projekt nach erfolgreicher Antragstellung durch finanzielle Mittel zur Umsetzung des Strukturstärkungsgesetzes mit bis zu 90 Prozent fördern zu lassen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist die Vorplanung sowie der Grunderwerb über eine Auflassungsvormerkung. Bestandteil der Vorplanung werden eine Bedarfsanalyse sowie ein Nutzungskonzept sein. Im Rahmen des Nutzungskonzeptes sollen die Nutzungsarten präzisiert und endgültig festgelegt werden. Ein qualitativer Projektantrag mit innovativen Ideen ist Voraussetzung für eine Förderung über das Strukturstärkungsgesetz. Die Voraussetzungen für einen positiven Fördermittelbescheid sind optimal, denn das Vorhaben Kulturhaus steht seit vergangenem Jahr auf der Maßnahmenliste des Landkreises Bautzen und erfüllt bereits die Kriterien zur Förderfähigkeit über das Strukturstärkungsgesetz.

Eine detailliertere Planung mit einer genaueren Ermittlung der Investitionskosten wird in Vorbereitung des Projektantrages sowie nach Vergabe der Planungsleistungen erstellt. Deshalb werden weitere Beschlüsse durch den Stadtrat zur Finanzierung des Projektes nach jetzigem positivem Beschluss sowie bewilligten Projektantrag im kommenden Jahr notwendig. Ein Beispiel dafür ist der notwendige Stadtratsbeschluss zur Vergabe der Planungsleistungen nach europaweiter Ausschreibung.

Für weitere Infos finden Sie im Ratsinformationssystem der Stadt Bischofswerda die Beschlussvorlage unter https://sdnet.bischofswerda.de/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZc8wwOCrS0idPG8nZJMlDXqi8ijed8PR0xJ0yHtyvnOo/Beschlussvorlage_146-2020.pdf

(veröffentlicht am 02.10.2020)