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Pressemitteilung

Infos u.a. zur Erstattung von Elternbeiträgen

Erstattung Elternbeiträge

Durch die derzeit gültige Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes wurden u.a. alle Kindertagesstätten und Kindertagespflegen durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bis einschließlich 17.04.2020 geschlossen.

Sachsens Staatsregierung und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich am 20.03.2020 zur Erstattung von Kitagebühren verständigt. Für den Zeitraum vom 18.03. bis 17.04.2020 – der Schließung von Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und Horten – werden keine Elternbeiträge erhoben.

Oberbürgermeister Prof. Dr. Holm Große hat die Erstattung von den gezahlten Elternbeiträgen, welche in o.g. kommunalen Einrichtungen betreut werden, veranlasst. Dies gilt auch für Kinder, für die in diesem Zeitraum eine Notbetreuung besteht.

Den Eltern wird der Elternbeitrag für einen Monat zurückerstattet. Aus technischen Gründen war es dennoch erforderlich, den Elternbeitrag für den Monat April vorerst vollständig einzuziehen. Dies erfolgt zum 01.04.2020. Anschließend werden alle Änderungen, dem Kind betreffend, eingearbeitet und abgerechnet. Sobald alle Vorgänge geprüft worden, werden den Eltern die bereits gezahlten Elternbeiträge erstattet. Dies soll nach den Osterferien geschehen. Um das Verfahren nicht zu verzögern, ist es wichtig, dass die Eltern keine eigenständigen Rückbuchungen vornehmen.

Für Rückfragen steht den Eltern die zuständige Kollegin des Familien- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 03594 786-128 gern zur Verfügung.

Wird die o.g. Allgemeinverfügung verlängert, kann der Zeitraum für die Geltung dieser Anweisung entsprechend verlängert werden.

Rückerstattung gezahlter Sportstättengebühren

Oberbürgermeister Holm Große hat festgelegt, dass für alle Sportsstätten, die aufgrund der Corona- Pandemie nicht genutzt werden können, alle gezahlten Sportstättengebühren zurückerstattet werden.

Laut der gültigen Allgemeinverfügung zum Infektionsschutzgesetz  wurde die Nutzung aller städtischen Sportstätten untersagt und es konnten keine Wettkämpfe u.ä. stattfinden. Für ausgefallene Wettkämpfe werden die Sportstättengebühren erstattet. Die Dauernutzer erhalten eine Gutschrift.

Für Rückfragen steht Frau Hantzsch aus dem Familien- und Ordnungsamt unter der Telefonnummer 03594 786-127 gern zur Verfügung.

Mieterstattung für Vereine

Die Stadt Bischofswerda wird Vereinen, die sich in kommunalen Objekten der Stadt Bischofswerda eingemietet haben, für den Zeitraum der gültigen Allgemeinverfügung zum Infektionsschutz aufgrund der Corona- Pandemie die Mietzahlung zurückerstatten. Die betroffenen Vereine werden von der Stadt Bischofswerda informiert.

(veröffentlicht am 27.03.2020)