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Pressemitteilung

Information zu Trauerfeiern – Teilnehmerzahl beschränkt

Im Zuge der Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums traf die Stadt Bischofswerda darüber hinaus am 18. März 2020 weitere Regelungen. Unter anderem sollten Trauerfeiern auf dem Neuen Friedhof am Schmöllner Weg sowie auf den Friedhöfen der Ortsteile Großdrebnitz und Goldbach nur noch nichtöffentlich, im engsten Familienkreis und unter freiem Himmel am offenen Grab – ohne Nutzung der Trauerhalle – stattfinden.

In der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales vom 22. März 2020 wurde nun in Punkt 2.12 festgelegt, dass ab sofort nur noch maximal 15 Personen an der Trauerfeier teilnehmen dürfen.

(veröffentlicht am 23.03.2020)