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Pressemitteilung

Information über die Verfahrensweise von Traditions- und Brauchtumsfeuern

für 2023 in den Geltungsbereichen der Stadt Bischofswerda mit Ortsteilen und der Gemeinde Rammenau

Nachfolgende Feuer am 30.04.2023 werden festgesetzt und sind von den bisher zuständigen Vereinen, Verbänden und Feuerwehren vorher zu beantragen. Eine Genehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt der Waldbrandgefahrenstufe.  

Bischofswerda       –         Festplatz Goldbacher Weg (Feuerwehr Bischofswerda)

Geißmannsdorf      –          Wiese am Ortseingang von Ri. Rammenau (Dorf- und

Feuerwehrverein Geißmannsdorf e. V)

Großdrebnitz          –          Silberberg (Jugendclub Großdrebnitz e. V.)

Goldbach                 –          Goldbacher Berg (Feuerwehr Goldbach)

Weickersdorf          –          Weg zw. Weickersdorf und Großdrebnitz sowie am 

                                               Jugendclub (Feuerwehr und Jugendclub Weickersdorf)

Schönbrunn            –          Fichtners Schanze (Jugendclub Schönbrunn e. V.)

Pickau                       –          Festplatz Pickauer Dorfweg (Siedlersparte Am Butterberg

                                               e. V.)

Belmsdorf                          Am Belmsdorfer Berg (Dorfgemeinschaft Belmsdorf)

Rammenau              –          Oberrammenauer Straße (Heimatverein Rammenau e. V.)

Rammenau              –          Heimatscheune (Bauwagen Rammenau e. V)

Wir bitten die Verantwortlichen für die vorbenannten Standorte bis zum 06.04.2023 die Anträge einzureichen.

Das entsprechende Formular HIER heruntergeladen werden.

In der örtlichen Presse oder an Aushängen gibt es von den Verantwortlichen der Vereine und Verbände eine separate Mitteilung zur Ablage von unbehandeltem, nicht verarbeitetem abgetrocknetem Holz ohne Lack- und Farbresten (in der Regel maximal zwei Wochen vorher!).

Als Alternative wird auf die Möglichkeit der Abgabe von Grünschnitt an der Grüngutsammelstelle am Schmöllner Weg, der Sammelstelle in Putzkau oder auf das Kompostieren im eigenen Garten verwiesen.

Die Stadt Bischofswerda als Ortspolizeibehörde, auch als erfüllende Kommune für die Gemeinde Rammenau, bittet um entsprechende Beachtung und Einhaltung der Vorschriften. Zuwiderhandlungen werden bei Feststellung entsprechend geahndet und stellen einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.

(veröffentlicht am 11.03.2023)