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Pressemitteilung

Hinweis zur Grundsteuerreform

Für die bevorstehende Grundsteuerreform, gültig ab dem Jahr 2025, sind in diesem Jahr alle Grundstücke neu zu bewerten. Dazu wird das Finanzamt die Grundstücksbesitzer im zweiten Quartal schriftlich informieren. Vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 sind dann die Erklärungen zu den Grundstücken einzureichen. Die Stadt Bischofswerda bittet darum, die Informationen des Finanzamtes abzuwarten und von Einzelfragen an die Kämmerei der Stadt Bischofswerda abzusehen. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie >>>HIER<<<.


(veröffentlicht am 28.03.2022)