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Pressemitteilung

Hinweis zum Verbot des Verbrennens von Pflanzenabfällen

Viele Gärten werden aktuell winterfest gemacht. Wegen des damit meist verbundenen Rückschnitts von Bäumen, Sträuchern u.ä. weist die Stadt Bischofswerda darauf hin, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen verboten ist. Bisher bildete die Pflanzenabfallverordnung die rechtliche Grundlage, um ausnahmsweise pflanzliche Abfälle zu verbrennen. Diese Verordnung ist seit dem 22. März 2019 außer Kraft getreten. Damit gelten ab sofort und ohne Einschränkungen die Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Für Gartenabfälle und andere Bioabfälle gelten damit ab sofort und ohne Einschränkungen die Regelungen des Abfallrechtes, einschließlich der Satzung des Landkreises. Das heißt, dass das offene Verbrennen von Gartenabfällen zum Zweck deren Beseitigung verboten ist. Als Alternative wird auf die Möglichkeit der Abgabe von Grünschnitt zum Beispiel an der Grüngutsammelstelle am Schmöllner Weg oder auf das Kompostieren im eigenen Garten verwiesen. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot des Verbrennens von pflanzlichen Abfällen stellen einen Verstoß dar und werden entsprechend durch Bußgelder geahndet.

Infos zum Grüngut-Sammelplatz am Schmöllner Weg

Wann ist der Sammelplatz geöffnet?
donnerstags
bis 24.10.19 – 15 - 18 Uhr  
bis 21.11.19 – 14 - 17 Uhr

sonnabends
bis 23.11.19 – 9 - 11.30 Uhr

Die Annahmesaison kann bei entsprechendem Bedarf und Witterung verlängert bzw. verkürzt werden. Am 31. Oktober 2019 bleibt die Annahmestelle feiertagsbedingt geschlossen.

Was wird angenommen?

- Grüngut aus Grasmahd
- Laub
- Zweige und Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern bis maximal zehn Zentimeter Durchmesser
- Reste von Zierpflanzen und Blumen
- Säge- und Hobelspäne von unbehandelten Hölzern nach Absprache

Bei Anlieferung von Stoffen, die nicht den o.g. Kriterien entsprechen, kann das Personal die Annahme verweigern.

Wie können die Stoffe angeliefert werden?
Die Annahme erfolgt in Grüngutsäcken oder lose. Die Säcke sind am Grüngutsammelplatz zu erwerben.

Welche Gebühren werden fällig?
a) Bei Verwendung von Grüngutsäcken 1,00 Euro / Grüngutsack
b) bei loser Anlieferung 3,00 Euro für den ersten angefangenen m³ 1,50 Euro für jeden weiteren halben m³

Achtung: Bei loser Anlieferung von Kleinstmengen müssen ebenfalls Gebühren von 3,00 Euro erhoben werden. Es wird um Nutzung der Grüngutsäcke gebeten.

Für Fragen rund um den Grüngutsammelplatz stehen allen Kunden das Personal vor Ort oder der städtische Bauhof unter 03594-704118 gern zur Verfügung.

 

(veröffentlicht am 21.10.2019)