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Pressemitteilung

Hinweis zum Baumschutz in Bischofswerda und seinen Ortsteilen

Die Stadt Bischofswerda gibt hiermit wiederholt den Hinweis, dass genehmigte Baumfällungen der zurückliegenden bzw. laufenden Fällperiode nach deren Durchführung und ebenso bei Nichtdurchführung schriftlich bei der Stadt anzuzeigen sind. Die Ersatzmaßnahmen (Ersatzpflanzungen) sind der Stadt Bischofswerda bzw. dem mit dem Vollzug der Gehölzschutzsatzung beauftragten Ordnungsamt innerhalb der in der Genehmigung festgelegten Frist schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax anzuzeigen. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt und die Auflagen nicht einhält, handelt ordnungswidrig und hat mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu rechnen.

Die aktuelle Gehölzschutzsatzung ist hier zu finden: Gehölzschutzsatzung

(veröffentlicht am 14.01.2021)