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Pressemitteilung

Hexenfeuer am 30. April müssen abgesagt werden

Volksfeste sind im Brauchtum verankerte regional typische Feste, die meistens eine sehr lange Tradition besitzen. Sogenannte Hexenfeuer sind als Volksfest einzuordnen. Nach § 4 Abs. 2 Nr. 8 der Sächsischen Corona-Schutzverordnung ist das Stattfinden von Volksfesten untersagt. Somit ist auch die Durchführung eines Hexenfeuers nicht möglich.

In Verbindung mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Bautzen zum Verbot von Veranstaltungen werden auch bereits genehmigte Brauchtumsfeuer von der Stadt Bischofswerda untersagt. Alle Organisatoren müssen deshalb ihre für den 30. April 2021 geplanten Brauchtumsfeuer in der Stadt Bischofswerda, ihrer Ortsteile und im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft auch in Rammenau absagen.

(veröffentlicht am 23.04.2021)