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Pressemitteilung

Haushaltssatzung der Stadt Bischofswerda für den Doppelhaushalt 2025/2026

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils geltenden Fassung hat der Gemeinderat in der Sitzung am 27.05.2025 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:
im Ergebnishaushalt mit dem        
  1. Planjahr 2025 2. Planjahr 2026
                -               Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 25.277.941 Euro 25.425.573 Euro
                -               Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 28.593.789 Euro 28.820.138 Euro
                -               Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis)
                               auf
-3.315.848 Euro -3.394.565 Euro
                -               Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 351.000 Euro 11.000 Euro
                -               Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 152.765 Euro 0 Euro
                -               Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis)
                               auf
198.235 Euro 11.000 Euro
                -               Gesamtergebnis auf -3.117.613 Euro -3.383.565 Euro
                -               Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
                               Ergebnisses aus Vorjahren auf
0 Euro 0 Euro
                -               Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses
                               aus Vorjahren auf
0 Euro 0 Euro
                -               Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem
                               Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
0 Euro 0 Euro
                -               Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem
                               Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO
0 Euro 0 Euro
                -               veranschlagtes Gesamtergebnis auf 0 Euro 0 Euro
im Finanzhaushalt mit dem        
                -               Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
                               Verwaltungstätigkeit auf
23.229.217 Euro 23.399.670 Euro
                -               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 25.128.129 Euro 25.384.525 Euro
                -               Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als
                               Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender
                               Verwaltungstätigkeit auf
-1.898.912 Euro -1.984.855 Euro
                -               Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.885.210 Euro 13.447.760 Euro
                -               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.713.020 Euro 12.561.350 Euro
                -               Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.172.190 Euro 886.410 Euro
                -               Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem
                               Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
                               und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus
                               Investitionstätigkeit auf
2.273.278 Euro -1.098.445 Euro
                -               Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 Euro 0 Euro
                -               Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 153.896 Euro 153.896 Euro
                -               Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -153.896 Euro -153.896 Euro
                -               Summe des Finanzierungsmittelüberschusses oder -fehlbetrags sowie des
                               Saldos der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit als
                               Änderung des Finanzmittelbestands auf
2.119.382 Euro -1.252.341 Euro
festgesetzt.
         
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt        
         
§ 3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 7.708.700 Euro    
festgesetzt        
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden kann wird auf 5.000.000 Euro 5.000.000 Euro
festgesetzt.          
§ 5
Die Hebesätze für die Realsteuern, die in einer gesonderten Satzung festgesetzt worden sind, betragen für das Jahr 2025:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 425 Prozent      
für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 Prozent      
Gewerbesteuer 410 Prozent      
Die Hebesätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2026 werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf        425 Prozent
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf        420 Prozent
Gewerbesteuer auf        410 Prozent
  § 6
Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 88b Abs. 1 Satz 1 SächsGemO wird verzichtet. § 7 Die Verwaltungsumlage zur Deckung des Finanzbedarfs für die Wahrnehmung der Aufgaben                                                                                                                               der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Rammenau gemäß § 25 Sächsisches Gesetz                                                                                                     über kommunale Zusammenarbeit wird festgesetzt auf                                                                                 130.000 Euro                                     130.000 Euro.
Bischofswerda, 07.07.2025
         
Prof. Dr. Große Oberbürgermeister    

 

Öffentliche Auslegung

 

Die Haushaltssatzung wird gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO in der jetzt gültigen Fassung in der Zeit vom Montag, dem 14. Juli 2025 bis Montag, dem 21. Juli 2025 – je einschließlich – öffentlich ausgelegt.

Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen kann in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, Kämmerei, zu den Sprechzeiten eingesehen werden. 

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 11.07.2025)