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Pressemitteilung

Geplante Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 21 „Ortsteil Geißmannsdorf“

Aufgrund einer vorgesehenen Bebauung auf einem Grundstück im Geltungsbereich o.g. Bebauungsplanes, beabsichtigt die Stadt Bischofswerda ein Änderungsverfahren des Bebauungsplanes zu initiieren. Dabei soll eine derzeit nicht bebaubare Grundstücksfläche in eine bebaubare Grundstücksfläche umgewandelt werden.

Die Stadt Bischofswerda möchte den im Geltungsbereich gelegenen Grundstückseigentümern die Gelegenheit geben, für eigene geplante Bauvorhaben (z.B. Garagen, Geräteschuppen) ebenfalls Änderungsanträge zu stellen.

Der Bebauungsplan-Nr. 21 „Ortsteil Geißmannsdorf“ kann im Beteiligungsportal unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bischofswerda/beteiligung/themen/1028544 eingesehen werden.

Die Antragstellung ist schriftlich bis zum 14. April 2022 möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung Bischofswerda, Team Stadt- und Verkehrsplanung, Herrn Pietsch, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofwerda (Tel. 03594-786103 oder E-Mail: stadtplanung@bischofswerda.de).

(veröffentlicht am 18.03.2022)