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Pressemitteilung

Fahrende Händler zahlen dank Ordnungsamt-Initiative weniger Gebühren

Fahrende Händler oder „Verkaufswagen im Reisegewerbe“ wie es formal korrekt heißt, profitieren in Bischofswerda auf Initiative des städtischen Ordnungsamtes ab sofort von günstigeren Gebühren. Anhand von Vergleichen mit Gebühren anderer Städte wurde zuvor festgestellt, dass die Gebühren in Bischofswerda zu hoch angesetzt waren. Die Gewerbetreibenden im Reisegewerbe – hier vorrangig Bäcker und Fleischer – stehen meist nur 15 bis 30 Minuten. Zu berücksichtigen war auch, dass der Verkauf von Fleisch-und Backwaren nicht mit einem überdurchschnittlichen Gewinn für  die Händler verbunden ist, aber gleichzeitig den lebensnotwendigen Bedürfnissen zu Gute kommt.

Der Verwaltungsausschuss der Großen Kreisstadt Bischofswerda hat deshalb in seiner letzten Sitzung folgende Änderung der Sondernutzungssatzung beschlossen: Der in der Anlage zur Sondernutzungssatzung aufgeführte Punkt 1.6 Verkaufswagen im Reisegewerbe auf öffentlichen Verkehrsflächen wird rückwirkend zum 1. Januar 2020 von zehn bis 50 Euro je Stück pro Tag auf eine Gebühr von 2,50 Euro je Stück pro Tag reduziert. Bereits erfolgte Abrechnungen erhalten eine Gutschrift.

(veröffentlicht am 26.06.2020)