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Pressemitteilung

Eine aktive Beteiligung der Innenstadtakteure, aber auch ortsansässiger Planer, ist gewünscht

Öffentliche Auslegung des Arbeitsstandes zur Neufassung der Gestaltungssatzung zum Schutz des Stadt- und Straßenbildes im historischen Stadtkern der Stadt Bischofswerda

Das Zentrum einer Stadt ist ihr Aushängeschild. Die Gestaltung der Innenstadt ist ein wichtiger Faktor, der über ihre Aufenthaltsqualität und Attraktivität entscheidet.

Die Stadt Bischofswerda ist bestrebt, die gestalterische Qualität der Innenstadt zu erhalten und weiterzuentwickeln und so einen attraktiven, belebten konkurrenzfähigen Standort zu sichern.

Die Gestaltungssatzung der Stadt Bischofswerda, in der vorliegenden Form erstmals im Dezember 2006 vom Stadtrat beschlossen, regelt die Gestaltung von baulichen Anlagen im Sinne des § 29 Baugesetzbuch (BauGB) und § 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO), insbesondere von Vordächern, Markisen, Sonnenschutzdächern, Werbeanlagen und Automaten und die Gestaltung der gewerblichen Freiflächen zum Schutz des Stadt- und Straßenbildes im historischen Stadtkern.

Die Zielsetzung der Gestaltungssatzung erstreckt sich auf die Umgebungsbereiche von Denkmälern, d. h. auf bestehende, nicht unter Denkmalschutz gestellte Gebäude sowie Neubebauung, die sich im Geltungsbereich der Satzung befinden.

Die Bischofswerdaer Gestaltungssatzung hat sich bis heute als Instrument zur Bewahrung des Stadtbildes grundsätzlich bewährt. Nach fast 20 Jahren ist angedacht, die Gestaltungssatzung auf aktuelle Rahmenbedingungen anzupassen.

Es hatte sich gezeigt, dass einige Festsetzungen der Satzung nicht mehr zeitgemäß sind oder nur wenig relevant waren, andererseits hat sich das Erscheinungsbild des Satzungsgebietes aufgrund von Gebäudeabgängen oder Neugestaltungen teilweise verändert. Weiterhin sollen die Satzungsinhalte verständlicher werden. Dazu wurde für jeden Paragraphen eine Begründung erstellt um die Inhalte besser nachvollziehen zu können.

Ziel der geplanten Neufassung der Satzung ist, den Schutz der Bauten und städtebauliche Räume von historischer oder städtebaulicher Bedeutung zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch für Neuentwicklungen offen zu sein und baugestalterische und städtebauliche Entwicklungsabsichten darzustellen.

Die Stadtverwaltung hat gemeinsam mit einem Planungsbüro und in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Bautzen und dem Landesamt für Denkmalpflege einen Arbeitsstand der Neufassung der Gestaltungssatzung erarbeitet. Wir möchten der Öffentlichkeit, insbesondere den betroffenen Eigentümern, Gewerbetreibenden, interessierten Planern sowie den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit einräumen, Stellungnahmen zu diesem Arbeitsstand abzugeben.

Dazu wird der Arbeitsstand der Satzung während der allgemeinen Öffnungszeiten, in der Zeit vom

17.02.2025 – 14.03.2025

im Bürgerbüro der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.

Der Arbeitsstand ist ebenfalls auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bischofswerda/beteiligung/themen/1049903/1110798, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung unberücksichtigt.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

Anlage 1, Geltungsbereich der Gestaltungssatzung (jpg-Datei)

 

 

(veröffentlicht am 14.02.2025)