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Pressemitteilung

Bis 15. April noch weitere Anträge für Förderprogramm Innenstadt möglich

Mit Schreiben vom 24. April 2018 beantragten die Bischofswerdaer Stadtratsfraktionen Bürger für Bischofswerda, Die LINKE und SPD, jeweils 50.000 EURO aus den Ausschüttungen aus den Beteiligungen für die Innenstadt/Stadtkern für die Jahre 2018 und 2019 zu verwenden. Der Stadtrat beauftragte hierzu die Verwaltung, eine entsprechende Richtlinie zu erarbeiten, die nach intensiven inhaltlichen Abstimmungen zwischen den Fraktionen und der Verwaltung, insbesondere der Stabsstelle/Wirtschaftsförderung, nunmehr vorliegt. Das im November 2018 vom Stadtrat verabschiedete Förderprogramm dient gezielt zur Ansiedlung, Übernahme, Erhaltung von Einzelhandels- und Dienstleistungsunternehmen, Unternehmen der Kreativwirtschaft und Gastronomen sowie zur Unterstützung von baulichen Maßnahmen zur Aufwertung des Stadtbildes im definierten Kernbereich der Altstadt von Bischofswerda. „Das Programm zur Unterstützung des Einzelhandels und zur Aufwertung des Stadtbildes ist einmalig in Sachsen und trägt zum Erhalt und zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt bei“, weiß Wirtschaftsförderer Manuel Saring. Das Förderprogramm ist zunächst auf die Jahre 2019 und 2020 begrenzt. Jährlich stehen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung.

Für folgende Maßnahmen bzw. Vorhaben kann ein Zuschuss in Höhe von maximal 5.000 Euro bei der Stadt beantragt werden: * Neuansiedlungen, Übernahme von Einzelhandels-, Dienstleistungs-, Kreativ- wirtschafts-, Gastronomieunternehmen (maximal in Höhe von 50 Prozent aller nachweislich mit der Ansiedlung bzw. Übernahme verbundener Kosten), * grundlegenden Renovierungsmaßnahmen über 10.000 EUR im Innenraum oder Außenbereich von Ladenlokalen (maximal in Höhe von 50 Prozent der nachweisbaren Kosten) * Sanierungsmaßnahmen an Häusern im Kernbereich der Altstadt von Bischofswerda (maximal in Höhe von 50 Prozent).

Das vollständige Antragsformular und die geforderten Nachweise sind mindestens zwei Monate vor Beginn der Geschäftsaufnahme/-beginn bzw. Beginn der geplanten Maßnahme bei der Stadt Bischofswerda schriftlich einzureichen. Das Formular kann auf der Website der Stadt Bischofswerda herunter geladen werden (Link: www.bischofswerda.de/leben-wohnen-und-arbeiten/foerderprogramm-innenstadt-neu-201920.html) Der späteste Abgabetermin für die Förderanträge zur beschließenden Sitzung des Ausschusses für Technik und Wirtschaft am 7. Mai 2019 ist der 15. April. Die Einreichung von Förderanträgen ist aber auch im gesamten Jahr 2019 möglich – solange finanzielle Mittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Foto: ©StadtBischofswerda

(veröffentlicht am 27.03.2019)