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Pressemitteilung

Bekanntmachung zur Neuwidmung des Altmarktes

In der Sitzung des Stadtrates vom 25.05.2021 wurde der Beschluss zur Neuwidmung des Altmarktes gefasst.
Nach dem Umbau des Altmarktes im Jahr 2007 wurden die Veränderungen auf dem Altmarkt (geänderte Straßenführung) im Bestandsblatt nicht erfasst. Des Weiteren sollen auf einer Teilfläche des Altmarktes vor dem Rathaus für Besucher und Geschäftspartner fünf Parkplätze zur Verfügung gestellt werden. Es ergibt sich ein wesentlicher Korrekturbedarf des vorhandenen Bestandsblattes. Um eine wirksame und bestandskräftige Widmung des Altmarktes zu erzielen, werden die Widmungs- und Eintragungsverfügung, jeweils vom 15.01.2004, durch die Verwaltung zurückgenommen und ein neues Widmungsverfahren durchgeführt.
Es wird beabsichtigt, die Straße rund um den Altmarkt als Ortsstraße zu widmen und den Innenplatz als beschränkt-öffentlichen Platz in das Bestandsverzeichnis aufzunehmen. Die geplante Teilfläche für Besucher und Geschäftspartner des Rathauses wird bei der Widmung nicht berücksichtigt. Die Bekanntmachung der Widmungsverfügung einschl. der Lagepläne liegen im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, vom 28.06.2021 bis einschließlich 09.07.2021 während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen werden auch auf der Homepage der Stadt Bischofswerda, Rubrik „Aktuell und Wissenswert/News“ für den genannten Zeitraum veröffentlicht.
Hinweise und Einwendungen können schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 19.07.2021 bei der Stadt Bischofswerda, Bauamt/Straßen- und Tiefbau, R.-Breitscheid-Str. 7, 01877 Bischofswerda, abgegeben werden.

Beabsichtigte Widmung (Straßen)

Beabsichtigte Widmung (Platz)

(veröffentlicht am 25.06.2021)