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Pressemitteilung

Bekanntmachung des Staatsbetriebes Sachsenforst, Forstbezirk Neustadt, an die von der Bodenschutzkalkung 2019 betroffen Waldbesitzer

Der Staatsbetrieb Sachsenforst beabsichtigt 2019 im Rahmen der forstlichen Bodenschutzkalkung im Bereich des Forstbezirks Neustadt Privat-, Kirchen- und Körperschaftswälder zu kalken.

Folgende Gemarkungen und anteilige Flurstücke sind dafür vorgesehen.

Gmk. Großdrebnitz: 236; 265/i; 406; 407/1; 435/1; 443/1; 448; 457; 457/2; 458; 463; 464; 468/1; 474/a; 474/c; 476; 535 Gmk. Bühlau: 469; 478/5; 500/8; 500/10

Gmk. Oberputzkau : 1017/14; 1017/15; 1231; 1232/1; 1234; 1235; 1236; 1237; 1238; 1239; 1240; 1241; 1242; 1243; 1244/1; 1246; 1247; 1248; 1256; 1257; 1258; 1259; 1260; 1261; 1262; 1263; 1264; 1265; 1267; 1271; 1295; 1296; 1297; 1298; 1299; 1300; 1301; 1302; 1303/1; 1349; 1359/1; 1377/6; 1436/1; 1441/1; 1446/1; 1452/2; 440; 450; 741; 742; 743/2; 758; 759/2; 772; 772/2; 780/2; 796/2; 800/1

Die Auswahl der Kalkungsflächen erfolgte auf Grundlage der aktuellen Kalkungsrichtlinie. Die Bodenschutzkalkung findet vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln statt und ist für die Waldbesitzer kostenfrei.

Bis zum 31.01.2019 haben die betroffenen Waldbesitzer die Möglichkeit der Akteneinsicht. Waldbesitzern, die eine Einbeziehung der in ihrem Eigentum stehenden Waldflächen in die Bodenschutzkalkung nicht wünschen, müssen in dem gegebenen Zeitraum ihr Anliegen vorbringen. Wenn bis 31.01.2019 keine Ablehnung erfolgt, gilt dies als Zustimmung zur geplanten Kalkungsmaßnahme.

Mit der Zustimmung zur Waldkalkung erteilt der Waldbesitzer dem Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstbezirk Neustadt den Auftrag, die erforderlichen Genehmigungen in seinem Auftrag einzuholen. Mit der Zustimmung zur Kalkung wird dem Staatsbetrieb Sachsenforst bzw. dem von ihm beauftragten Unternehmen auch die Befugnis erteilt, den Wald gemäß § 13 Abs. 1 SächsWaldG im Auftrag des Waldbesitzers für den Zeitraum der Kalkung zu sperren.

Auslage:
Mo-Do 9:00-16:00 Uhr sowie Fr 9:00-12:00 Uhr
im Forstbezirk Neustadt, Karl – Liebknecht – Str. 7 in 01844 Neustadt

oder nach vorheriger Terminabsprache bei dem für die betroffenen Waldbesitzer zuständigen Revierleiter:

Herrn Holger Fleischer
Forstbezirk Neustadt,
Dienstsitz Neustadt,
Karl-Liebknecht-Str. 7, 01844 Neustadt in Sachsen
Tel.: 03596585729,
Handy 01743064369

(veröffentlicht am 23.01.2019)