Das Landratsamt Bautzen als untere Naturschutzbehörde wird im Zeitraum vom 01. August bis 30. November 2019 Erhebungen, naturschutzfachliche Beobachtungen, Vermessungen und Bodenuntersuchungen sowie ähnliche Dienstgeschäfte für die gesetzlich geschützten Biotope im Bereich des Gemeindegebietes der Stadt Bischofswerda durchführen lassen.
Dazu ist während der Tageszeit das Betreten der betroffenen und teilweise auch angrenzenden Grundstücke notwendig. Diese Handlungen sind gem. § 65 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 37 Abs. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) zulässig und werden auf Grund der Vielzahl der betroffenen Flurstücke gem. § 65 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 37 Abs. 2 Satz 6 SächsNatSchG öffentlich bekannt gegeben.
Bautzen, den 01.07.2019
Birgit Weber
Beigeordnete