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Pressemitteilung

Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Großen Kreisstadt Bischofswerda und der Gemeinde Rammenau bezüglich der Reduzierung einer geplanten Wohngebietsfläche auf den Flurstücken Teil von Nr. 154/8, 910/1 un

Im Stadtrat der Stadt Bischofswerda am 25.06.2019 und im Gemeinschaftsausschuss Bischofswerda – Rammenau am 04.07.2019 wurde die Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes für die Große Kreisstadt Bischofswerda und die Gemeinde Rammenau bezüglich der Reduzierung einer geplanten Wohngebietsfläche auf den Flurstücken Teil von Nr. 154/8, 910/1 und 909/10 der Gemarkung Rammenau und bezüglich der Aufhebung von Mischgebietsflächen der Flurstücke Nr. 171/1, 172/1, 175/1, 176/1 und Teil von 151/3 der Gemarkung Rammenau und bezüglich der Ausweisung eines Sondergebietes Wochenendhau mit einem Feststellungsbeschluss beschlossen.

Der Feststellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Jedermann kann den Flächennutzungsplan und den Erläuterungsbericht in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften und 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 06.08.2019)