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Pressemitteilung

Bekanntmachung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung des fortgeltenden Bebauungsplanes Nr. 29 „Paul-Kegel-Weg“ nach § 13a BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung, Auslegung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Paul-Kegel-Weg“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom

12.08.2019 bis 13.09.2019

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Die Änderung betrifft die textlichen Festsetzungen. Es wurde ein Punkt 10 eingefügt. Die privaten Grünflächen haben nun eine Zweckbestimmung Hausgarten.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können nur zu den geänderten Teilen schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 06.08.2019)