Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bekanntmachung des Beschlusses zur Aufstellung und öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung Flurstück 467c Gemarkung Großdrebnitz "Südlicher Ortsrand Großdrebnitz" gemäß § 13 BauGB - Auslegung im vereinfachten Verfahren

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 den Entwurf der Ergänzungssatzung Flurstück 467c Gemarkung Großdrebnitz „Südlicher Ortsrand Großdrebnitz“ und die Begründung zur Aufstellung und Offenlage gebilligt.

Der gebilligte Entwurf der Ergänzungssatzung „Südlicher Ortsrand Großdrebnitz“ und die Begründung liegen in der Zeit vom

15.02.2021 bis einschließlich 17.03.2021

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Südlicher Ortsrand Großdrebnitz“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 29.01.2021)