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Pressemitteilung

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung

gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 43 „Wohnbebauung Belmsdorf T.v. Flst. 1399/41“ in Bischofswerda 

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 30.09.2025 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 43 „Wohnbebauung Belmsdorf T.v. Flst. 1399/41“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt. 

Der Entwurf des Bebauungsplan Nr. 43 „Wohnbebauung Belmsdorf T.v. Flst. 1399/41“ und die Begründung liegen in der Zeit vom 

13.10.2025 bis 17.11.2025 

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. 

Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden. 

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: 

•             Umweltbericht

•             Biotopkartierung

•             Artenschutzfachliche Betrachtung

•             Baugrund-/Schadstoffuntersuchung mit Versickerungsnachweis 

Bischofswerda, 01.10.2025 

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

 

 

(veröffentlicht am 10.10.2025)