Die Große Kreisstadt Bischofswerda hat am 18.10.2021 folgende straßenrechtlichen Verfügungen erlassen:
1. Verfügung zur Rücknahme der Widmung des beschränkt-öffentlichen Platzes Nr. 40 „Altmarkt“
2. Verfügung zur Widmung der Ortsstraße Nr. 109 „Altmarkt (Ringstraße)“
3. Sammelverfügung zur Einziehung von Teilabschnitten der Ortsstraßen Nr. 93 „Kamenzer Straße“, Nr. 94 „Kirchstraße“, Nr. 95 „Dresdener Straße“, Nr. 96 „Bautzener Straße“ und Nr. 97 „Bahnhofstraße“, die durch die Umgestaltung des Altmarktes nicht mehr als Ortsstraßen genutzt werden.
Die Verfügungen mit den dazugehörigen Anlagen liegen ab dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe für die Dauer von zwei Wochen in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bürger- und Tourismusservice, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zur Einsichtnahme aus. Die Verfügungen mit den Anlagen (Lagepläne) werden im gleichen Zeitraum auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda (Link) eingestellt.
Die Verfügungen gelten mit Ablauf der zweiwöchigen Niederlegungsfrist ab der öffentlichen Bekanntmachung gegenüber der Allgemeinheit als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die o. g. Verfügungen kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt/Straßen- und Tiefbau, R.-Breitscheid-Straße 7, 01877 Bischofswerda, einzulegen.
Bischofswerda, 18.10.2021
Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister