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Pressemitteilung

Bekanntmachung

des Beschlusses zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 8-1 „Putzkauer Straße“ gemäß § 2 BauGB - Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB -

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 27.04.2021 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 8-1 „Putzkauer Straße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom

17.05.2021 bis 18.06.2021

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der frühzeitigen öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

 

 

(veröffentlicht am 07.05.2021)