der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 41 „Bergstraße/ Süßmilchstraße“ in Bischofswerda
Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 30.01.2024 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 41 „Bergstraße/Süßmilchstraße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplan Nr. 41 „Bergstraße/Süßmilchstraße“ für das Gebiet der Flurstücke 2169/1, 2170/4, 2170/6 und 2170/9 der Gemarkung Bischofswerda und die Begründung liegen in der Zeit vom
19.02.2024 – 20.03.2024
während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bestandteil der 2. Änderung ist die Anpassung der zulässigen Gebäudehöhe sowie Änderungen an der zulässigen Dachart.
Stellungnahmen können nur zu den Änderungen des Bebauungsplanes abgegeben werden. Stellungnahmen zu anderen Teilen des Bebauungsplanes müssen nicht berücksichtigt werden.
Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister