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Pressemitteilung

Bekanntmachung

über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben

„S 177 – Verlegung südlich Großerkmannsdorf“

- Anhörungsverfahren -

1. Der Erörterungstermin findet am 17. Mai 2022 und 18. Mai 2022, Beginn jeweils 10:00 Uhr (Einlass 09:30 Uhr) im Kaisersaal im Hotel Kaiserhof, Hauptstraße 62 in 01454 Radeberg, statt.

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.

     Der Ablauf des Erörterungstermins ist wie folgt geplant:

     17. Mai 2022

·        Rechtliche Einführung in das Verfahren durch die Landesdirektion und Vorstellung des Vorhabens durch den Vorhabenträger

·        Erörterung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Naturschutzvereinigungen

     18. Mai 2022

·        Rechtliche Einführung in das Verfahren durch die Landesdirektion und Vorstellung des Vorhabens durch den Vorhabenträger

·        Erörterung der allgemeinen privaten Einwendungen

·        ab voraussichtlich ca. 14:00 Uhr Erörterung der Einwendungen der Landwirtschaftsbetriebe

Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

 

     Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn      verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren            ausgeschlossen sind und      dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

 

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende   Kosten werden nicht erstattet.

 

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

Hinweis:     Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.

 

Dresden, 4. April 2022

Landesdirektion Sachsen

 

Holger Keune

Referatsleiter Planfeststellung

(veröffentlicht am 20.04.2022)