Gemäß § 13 der Satzung der Stadt Bischofswerda über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege und über die Erhebung von Elternbeiträgen und Entgelten - Kita-Satzung - gelten ab 01.08.2024 für die Betreuung von Kindern nachstehende monatliche Elternbeiträge und Entgelte in Kindertageseinrichtungen einschließlich Tagespflege:
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