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Pressemitteilung

Appell des Oberbürgermeisters Holm Große

Oberbürgermeister Holm Große appelliert nochmals an alle Bischofswerdaer Bürgerinnen und Bürger, mit Vernunft und gesundem Menschenverstand mit der aktuellen Situation umzugehen. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens seien notwendig, damit die Corona-Pandemie wirksam eingedämmt wird und alle Menschen so schnell wie möglich wieder zu einem normalen Leben übergehen können. „Bitte, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, leisten Sie den Bestimmungen der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen zwingend Folge. Die nächsten Stunden und Tage entscheiden darüber, ob die Corona-Pandemie noch rasanter anwächst und nachfolgend die individuelle Bewegungsfreiheit noch stärker eingeschränkt werden müsste“, erklärt Holm Große.

Der Freistaat Sachsen hat per Allgemeinverfügung fast alle privaten und öffentlichen Einrichtungen geschlossen und untersagt ebenso alle Veranstaltungen. Die Verfügung des Gesundheitsministeriums gilt ab Mittwoch, dem 18. März 2020, 24 Uhr, bis zunächst 20. April 2020. Das Sächsische Staatsministerium für Soziales (SMS) hat eine FAQ-Liste erstellt, die die wichtigsten Fragen und Auslegungshinweise zur Allgemeinverfügung beinhaltet und unter www.coronavirus.sachsen.de bereitgestellt wurde. Direktlink: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/FAQ_SMS.pdf

Die Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung obliegen dem Gesundheitsamt bzw. nachfolgend der Polizei. Wichtig ist die folgende Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS) zur Zuständigkeit für die Durchsetzung der Verfügung: „Die Gesundheitsbehörden sind zuständig, da es sich um Maßnahmen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes handelt. Für die Überwachung/Durchsetzung wurde die Polizei (über das SMI) um Vollzugshilfe gebeten. Der polizeiliche Vollzugsdienst soll die verfügten Schließungen kontrollieren und ggf. die Schließung auch ggf. unter Anwendung unmittelbaren Zwangs durchsetzen. Im Anschluss sollen die Verstöße (i. d. R. Ordnungswidrigkeiten) dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden, damit ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden kann.“

Information der Bevölkerung

Alle Informationen zu aktuellen Entwicklungen stehen auf der zentralen Internetseite unter https://www.coronavirus.sachsen.de. Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger mit ihren Fragen an das Bürger-Telefon des Sozialministeriums unter der 0351 564-55855 wenden.

Weitere Informationen: http://www.landkreis-bautzen.de/corona 

Die Stadt Bischofswerda informiert aktuell auf der Homepage www.bischofswerda.de bzw. ihrer Facebook-Seite www.facebook.com/Bischofswerda/

Informationen für Unternehmen

Das Arbeits- und Wirtschaftsministerium hat auf seiner Internetseite www.smwa.sachsen.de einen umfangreichen Bereich mit Fragen und Antworten zur Corona-Krise eingerichtet. Dieser wird fortlaufend erweitert.
Als Stadt informieren wir an dieser Stelle: https://www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/news/pressemitteilung/article/informationen-fuer-unternehmen.html

(veröffentlicht am 20.03.2020)