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Pressemitteilung

Antragsverfahren für Bewohnerparkausweise 2022

Analog zur Verfahrensweise vom letzten Jahr bittet die Stadt Bischofswerda auch für das Jahr 2022, Anträge auf Bewohnerparkausweise ab Januar 2022 über das Antragsformular im Formularcenter der Stadt-Homepage unter www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/formularcenter.html (bzw. im Bürger- und Tourismusservice im Rathaus ausliegend) zu beantragen. Antragsteller können das Formular ausfüllen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail einreichen. Die Ausweise werden nach Bearbeitung zusammen mit dem Kostenbescheid per Post direkt zu den Antragstellern versendet.

Das gleiche Prozedere gilt auch für die Antragstellung auf Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung (Sonderparkgenehmigungen). Generell für alle Verfahren wird aufgerufen, aus Gründen des Infektionsschutzes zur schriftlichen bzw. elektronischen Antragstellung überzugehen. Die entsprechenden Antragsformulare sind unter oben genannten Link auf der Homepage der Stadt Bischofswerda zu finden. Es wird ausdrücklich auf die Vollständigkeit der im Antrag benannten Unterlagen hingewiesen. Sollten Unterlagen letztes Jahr nicht vorgelegt worden sein, sind diese mit dem nächsten Antrag unaufgefordert nachzureichen.

(veröffentlicht am 15.12.2021)