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Pressemitteilung

Anträge Hexenfeuer 30.04.2019

Ab sofort sind Formulare zur Beantragung der Genehmigung zum Abbrennen eines Traditionsfeuers in Bi- schofswerda und den Ortsteilen, bei der Stadtverwaltung Bischofswerda im Familien- und Ordnungsamt sowie im Bürgerbüro erhältlich.

Eine Bearbeitung erfolgt ab dem 25.03.2019 ausschließlich im Ordnungsamt während der Sprechzeiten, über das benannte Antragsformular gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 €. Formlose, telefonische, per Fax oder E-Mail sowie nach dem 12.04.2019, 12:00 Uhr eingereichte Anträge werden in keinem Fall bearbeitet.

Stichprobenartige Kontrollen durch die Ortspolizeibehörde werden vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 Polizeiverordnung zum Abbrennen von offenen Feuern eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich ist. Zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in Bischofswerda und den Ortsteilen ist be- absichtigt, die Anzahl der Feuer zu reduzieren. Wir bitten Sie deshalb, sich zu Gemeinschaften zusammen- zuschließen oder sich den großen traditionellen Feuern anzuschließen, da es in der Vergangenheit zu un- vorhergesehenen Zwischenfällen kam.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

(veröffentlicht am 07.03.2019)