Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2017 und dem 30.06.2018 geboren wurde, wird im Jahr 2024 (Schuljahr 2024/25) schulpflichtig. Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden.
Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule angemeldet werden können.
Eltern werden gebeten, ihr Kind an folgenden Tagen anzumelden:
Grundschule Kirchstraße, Kirchstraße 27
Dienstag, 15.8.2023, 7.30 - 14 Uhr
Donnerstag, 17.8.2023 7.30 - 13 Uhr
Dienstag, 22.8.2023 10 - 13 Uhr und 13.30 - 17.30 Uhr
Grundschule „Geschwister Scholl“, Goldbacher Straße 26
Mittwoch, 6.9.2023 10 - 18 Uhr
Grundschule Süd, E.-Thälmann-Straße 2
Mittwoch, 30.8.2023 12 - 17 Uhr
Dienstag, 5.9.2023 13 - 16 Uhr
Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule gemäß Meldeadresse angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen. Bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft ist nur eine schriftliche Information an die zuständige Grundschule erforderlich.
Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde, der Nachweis/das Dokument zum Sorgerecht und der Nachweis zum Masernschutz vorzulegen.
Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die vorzulegenden Unterlagen vollständig sind.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, das Kind an den oben genannten Tagen beim jeweilig dazugehörigen Hort vormerken zu lassen.