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Pressemitteilung

Anmeldung Schulanfänger für das Schuljahr 2022/23

Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2015 und dem 30.06.2016 geboren wurde, wird im Jahr 2022 (Schuljahr 2022/23) schulpflichtig. Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden.

Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule vorzeitig angemeldet werden.

Die Stadt Bischofswerda bittet darum, die betreffenden Kinder an folgenden Tagen anzumelden:

Grundschule Kirchstraße, Kirchstraße 27

Donnerstag, 02.09.2021                10.00 - 17.30 Uhr

Mittwoch, 08.09.2021                     10.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag, 09.09.2021                08.00 - 13.00 Uhr

 

Grundschule „Geschwister Scholl“, ausgelagert in Grundschule Süd

Mittwoch, 01.09.2021                     08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag, 02.09.2021                13.00 - 17.00 Uhr

 

Grundschule Süd, Ernst-Thälmann-Straße 2

Mittwoch, 08.09.2021                     08.00 - 15.00 Uhr

Donnerstag, 09.09.2021                13.00 - 18.00 Uhr

 

Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten. Die Anmeldung kann nur erfolgen, wenn die vorzulegenden Unterlagen vollständig sind.

Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen. Bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft, ist nur eine schriftliche Information an die zuständige Grundschule erforderlich.

Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes mitzubringen. Bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sogenannte Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung) ist ein Nachweis vorzulegen.

Für die Vergabe der Termine zur Vorschuluntersuchung beim Jugendärztlichen Dienst in Bautzen wird das Mitbringen des Terminkalenders der Eltern empfohlen.

(veröffentlicht am 02.07.2021)