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Pressemitteilung

Anmeldung Schulanfänger für das Schuljahr 2020/21

Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2013 und dem 30.06.2014 geboren wurde, wird im Jahr 2020 (Schuljahr 2020/21) schulpflichtig. Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden.

Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule vorzeitig angemeldet werden.

Die Anmeldung der Kinder ist an folgenden Tagen möglich:

Grundschule Kirchstraße
Kirchstraße 27

Mittwoch, 28.08.19, 8 bis 17 Uhr 
Montag, 02.09.19, 10 bis 14 Uhr

Grundschule „Geschwister Scholl“
Goldbacher Straße 26

Dienstag, 27.08.19, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch, 28.08.19, 10 bis 13 Uhr

Grundschule Süd
E.- Thälmann- Straße 2  

Montag, 02.09.19, 8 bis 13 Uhr
Dienstag, 03.09.19, 13 bis 17 Uhr

Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen wollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen.

Bei einer Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft ist nur eine telefonische Information an die zuständige Grundschule notwendig. Die Vergabe der Termine zur Vorschuluntersuchung erfolgt nach wie vor an der zuständigen Grundschule.

Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde der Kinder mitzubringen. Bei getrennt lebenden Eltern wird eine Sorgerechtserklärung benötigt.

Für die Vergabe der Termine zur Vorschuluntersuchung beim Jugendärztlichen Dienst in Bautzen bringen Eltern bitte den Terminkalender mit.

(veröffentlicht am 13.05.2019)