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Pressemitteilung

Allgemeine Infos zum eingeschränkten Regelbetrieb in Kindereinrichtungen

Gemäß der Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist ein eingeschränkter Regelbetrieb u.a. von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ab dem 18. Mai 2020 wieder möglich. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat das sächsische Kabinett am Nachmittag des 12. Mai 2020 beschlossen – die Vorbereitungen zur Umsetzung der strengen Regeln und Auflagen erfolgte in den Einrichtungen der Stadt Bischofswerda umgehend. „Unsere Erzieher haben in den vergangenen Tagen mit Hochdruck gearbeitet, um die Corona-Sicherheitsauflagen umzusetzen. Es wurden z.B. Dienstpläne geschrieben sowie Kollegen und Kinder den Räumen zugeordnet. Kinder müssen ab sofort in einem Raum zusammen bleiben – strikt getrennt in festen Räumen, möglichst mit immer denselben Erzieherinnen“, erklärt Sybille Müller, Leiterin des Familien- und Ordnungsamtes der Stadt Bischofswerda.

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht der Betreuungsanspruch gegenüber Kindertagesstätten im Rahmen der Betreuungsverträge uneingeschränkt. Stehen jedoch Personal oder Räumlichkeiten nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung, kann der Einrichtungsbetrieb durch Verringerung der Betreuungszeiten eingeschränkt werden. Durch die Bildung fester Gruppen ist insbesondere die Betreuung in den Randzeiten, die in der Regel gruppenübergreifend erfolgt, nicht mehr in der bisherigen Form möglich. Die Aufrechterhaltung eines Betreuungsangebots in den Randzeiten am frühen Morgen und späten Nachmittag innerhalb der festen Gruppen kann regelmäßig nicht geleistet werden, da das hierfür benötigte Personal fehlt. Um die Anforderungen des Freistaates Sachsen – unter Maßgabe der zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und des aktuell verfügbaren Personals jeder Einrichtung individuell betreffend – einzuhalten, sind leider Einschränkungen der KiTa-Öffnungszeiten und ebenso bei den gewohnten Tagesabläufen unabdingbar. Die aktuell gültige maximale Betreuungszeit in Einrichtungen der Stadt Bischofswerda wurde deshalb zwischen 7.30 und 15.30 Uhr festgelegt. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 2. Juni 2020 und wird verwaltungsintern fortlaufend geprüft.

„Seien Sie versichert, dass wir diese Festlegung nicht leichtfertig erlassen haben. An erster Stelle steht immer und zu jeder Zeit die vollumfängliche Betreuung aller uns anvertrauter Kinder. Wir danken allen Eltern, Arbeitgebern und Partnern gleichermaßen für das entgegengebrachte Vertrauen und Verständnis im Sinne der Sache“, so Sybille Müller.

(veröffentlicht am 19.05.2020)