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Pressemitteilung

Achtung: Neuregelungen für Traditionsfeuer

Information über die Verfahrensweise von Traditionsfeuern für 2020 und Folgejahre in den Geltungsbereichen der Stadt Bischofswerda mit Ortsteilen und der Gemeinde Rammenau

Der Sächsische Landtag hat am 30.01.2019 das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes beschlossen. Demzufolge ist die Pflanzenabfallverordnung vom 25.09.1994 außer Kraft getreten. Daraus ergibt sich, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen grundsätzlich verboten ist. Damit gelten ab sofort und ohne Einschränkungen die gesetzlichen Regelungen des europäischen und des deutschen Abfallrechtes, einschließlich der Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

Für die Kommunen bedeutet es auch, dass keine privaten Feuer mehr z.B. am 30.04. („Hexenbrennen“, etc.) durch die Ortspolizeibehörde genehmigt werden dürfen. Im Ermessen der Ortspolizeibehörde werden daher künftig nur noch die großen traditionellen Feuer, die mit einer Veranstaltung einhergehen und für die Öffentlichkeit zugänglich sind genehmigt (sogenannte Traditions- und Brauchtumsfeuer).

Nachfolgende Feuer am 30.04. werden nach Rücksprache mit den bisher zuständigen Vereinen, Verbänden und Feuerwehren, wie gehabt nach vorheriger Antragstellung, festgesetzt und voraussichtlich auch genehmigt werden:

Großdrebnitz - Silberberg (Jugendclub Großdrebnitz e. V.)

Goldbach - Goldbacher Berg (Feuerwehr Goldbach)

Weickersdorf - Weg zw. Weickersdorf und Großdrebnitz (Feuerwehr und Jugendclub Weickersdorf)

Schönbrunn - Fichtners Schanze (Jugendclub Schönbrunn e. V.)

Pickau - Festplatz Pickauer Dorfweg (Siedlersparte Am Butterberg e. V.)

Bischofswerda - Festplatz Goldbacher Weg (Feuerwehr Bischofswerda)

Rammenau - Oberrammenauer Straße (Heimatverein Rammenau e. V.)

Rammenau - Heimatscheune (Bauwagen Rammenau e. V)

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Sofern es hier Ergänzungen von Vereinen etc. gibt, dann sind diese angehalten sich schriftlich beim Ordnungsamt zu melden. Nach Prüfung der Eingaben ist die Liste ggf. erweiterbar.

Unbehandeltes, nicht verarbeitetes abgetrocknetes Holz ohne Lack- und Farbresten kann an den genannten Stellen abgelegt werden. Dazu gibt es entsprechende separate Mitteilungen der Verantwortlichen in der örtlichen Presse. Als Alternative wird auf die Möglichkeit der Abgabe von Grünschnitt an der Grüngutsammelstelle am Schmöllner Weg, der Sammelstelle in Putzkau oder auf das Kompostieren im eigenen Garten verwiesen.

Die Stadt Bischofswerda als Ortspolizeibehörde, auch als erfüllende Kommune für die Gemeinde Rammenau, bittet um entsprechende Beachtung und Einhaltung der Vorschriften. Zuwiderhandlungen werden bei Feststellung entsprechend geahndet und stellen einen Verstoß gegen das Abfallrecht dar.

(veröffentlicht am 06.02.2020)