Auf Grund § 4 Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächsische Gemeindeordnung - SächsGemO), dem Sächsischen Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) und dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 29.05.2018 folgende Satzung beschlossen.
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