Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Kultur, Freizeit und Tourismus
  3. Freizeit und Kultur
  4. Freibad

Freibad

Wasserratten und Freunde der Sonne und des Sommers kommen im Freibad von Bischofswerda auf ihre Kosten. Mit weitläufigen Liegewiesen, einer großen Rutsche, einem Kinderbecken mit Piratenschiff, großen Schwimmerbecken und einer Multisportanlage lädt es Jung und Alt zum Erholen und Spaßhaben ein. Auch an die Sportler wurde gedacht. So besitzt das Bad neben dem Erlebnisbecken (525 m² Wasserfläche) ein eigenes Schwimmerbecken (416 m² Wasserfläche) mit sechs 25-m-Bahnen. Der alte Baumbestand, die großzügigen Liegewiesen und der sich harmonisch in das Gesamtareal einordnende Gondelteich bieten Jung und Alt beste Bedingungen für aktive Erholung im Herzen der Stadt Bischofswerda. Gastronomische Einrichtungen tragen dazu bei, den Besuchern aus Nah und Fern einen angenehmen Aufenthalt im Bischofswerdaer Freibad zu bieten. Selbstverständlich stehen unmittelbar um das Badgelände ausreichend Stellplätze zur Verfügung und der gesamte Komplex ist behindertengerecht.

Freibad-Erlebnisbecken
Freibad-Spielplatz
Freibad-Schwimmerbecken

Öffnungszeiten

1. Juni bis 31. August 2023Montag bis Sonntag09:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Entsprechend der Wetterlage sind kurzfristige Veränderungen der Öffnungszeiten jedoch möglich. Informieren Sie sich bitte ggf. telefonisch im Stadtbad unter 03594 777257 oder im Bürgerservice der Stadt während dessen Öffnungszeiten unter 03594 786-140.

Eintrittspreise

Tageskarte
Erwachsene 3,50 EUR
Kinder (4 bis 16 Jahre) 2,00 EUR
Ermäßigungsberechtigte* 2,50 EUR
Familie (2 Erwachsene und max. 3 Kinder) 9,00 EUR
Kurzzeittarif (gültig bis 3 Stunden nach Badöffnung und ab 17.00 Uhr)
Erwachsene 2,00 EUR
Kinder (4 bis 16 Jahre) 1,00 EUR
Ermäßigungsberechtigte* 1,50 EUR
Saisonkarte
Erwachsene90,00 EUR
Kinder (4 bis 16 Jahre)45,00 EUR
12er-Karte
Erwachsene35,00 EUR
Kinder (4 bis 16 Jahre)20,00 EUR
Gruppen (ab 10 Personen)
Erwachsener 2,50 EUR
Kind (4 bis 16 Jahre) 1,50 EUR

* Ermäßigung erhalten Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung (GdB) ab 50, Empfänger von Leistungen nach SGB II (ALG II), Schüler, Studierende und Auszubildende.
Die Ermäßigungen werden nur nach Vorlage eines entsprechenden und gültigen Ausweises gewährt.

Weitere Informationen: Satzung zur Erhebung von Benutzungsgebühren für das Freibad Bischofswerda