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Pressemitteilung

Veröffentlichung von Ehe- und Geburtstagsjubiläen

Ab 26. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung vollständig in Kraft. Diese regelt insbesondere die Persönlichkeitsrechte der Bürger bei Nutzung personenbezogener Daten. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist generell verboten, so lange sie nicht durch Gesetz ausdrücklich erlaubt ist oder der Betroffene in die Verarbeitung eingewilligt hat. Da derzeit keine schriftliche Einwilligungen zur Veröffentlichung vorliegen, werden ab sofort und bis auf Weiteres keine Jubiläen im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Meldebehörde

(veröffentlicht am 22.05.2018)