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Pressemitteilung

Anträge Hexenfeuer 30.04.2017

Ab sofort sind Formulare zur Beantragung der Genehmigung zum Abbrennen eines Traditions- und Brauchtumsfeuer in Bischofswerda und den Ortsteilen bei der Stadtverwaltung Bischofswerda im Bürger- und Familienamt/ Team Ordnung und Sicherheit sowie im Bürgerbüro erhältlich.

Eine Bearbeitung und Genehmigung erfolgt ausschließlich im Bürger- und Familienamt/Team Ordnung und Sicherheit ab dem 03.04.2017 während der Sprechzeiten über das benannte Antragsformular gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 €.

Formlose, telefonische oder per Fax, E-Mail oder SMS sowie nach dem 18.04.2017, 12:00 Uhr eingereichte Anträge werden in keinem Fall bearbeitet.

Stichprobenartige Kontrollen durch die Ortspolizeibehörde werden vorbehalten.
Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 Polizeiverordnung zum Abbrennen von offenen Feuern eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich ist. Zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in Bischofswerda und den Ortsteilen ist beabsichtigt, die Anzahl der Feuer zu reduzieren und die großen traditionellen Feuer zu stärken.

Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 14.03.2017)